Die wesentlichen Leistungen der Pensionskasse bestehen in der Zahlung von Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und Erwerbsminderungsrenten. Auch Kapitalzahlungen werden unter Einhaltung enger zeitlicher Vorgaben ermöglicht, ebenso werden auf Wunsch Vorruhestandsrenten ausgezahlt.
Die Leistungen
für Mitarbeitende
Altersrente
Bezug frühestens ab Alter 62, spätestens mit Alter 67
lebenslange Zahlung
Prognose mit Hilfe des Rentenrechners möglich
Online-Rentenantrag über www.hhpk.de/MeineHPK
Hinterbliebenenrente
60 % des Rentenanspruchs des Begünstigten
Lebenslang oder bis zur Wiederheirat
Waisen bis zum 18., während der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
20% Halbwaisenrente, 40 % Vollwaisenrente
Wartezeit 36 Monate
Erwerbsminderungsrente
Rentenzahlung in Höhe des erreichten Anspruchs während der Dauer der Erwerbsminderung
Voraussetzung: Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung Wartezeit 36 Monate
Kapital statt Rente
Großes Kapitalwahlrecht:
Wahlmöglichkeit zwischen Alter 56 ½ und 57 Jahre nach min. 12 Jahren Mitgliedschaft
Nachteil: frühzeitige Festlegung (ca. 10 Jahre vor Renteneintritt)
Kleines Kapitalwahlrecht:
Rente unter 62 Euro (2016) monatlich, kann auf Antrag einmalig ausgezahlt werden.
Vorruhestandsrente
Umwandlung eines Teils der Rente in eine Vorruhestandsrente um die Zeit zwischen Beschäftigungsende und Beginn der gesetzlichen Rente zu überbrücken
Anschließend lebenslange Altersrente aus unverbrauchtem Teil der Anwartschaft
Prognoserechnungen über den Vorruhestandsrechner
Einzelheiten erfragen Sie bitte über die Hotline der Pensionskasse: 040 – 280145301